Bereits in 2014 veröffentlichte die Finanzverwaltung Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).
Mit den GoBD wurden nicht nur die Voraussetzungen für zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen und deren Unveränderbarkeit erheblich verschärft, sondern auch neue Formalismen wie das Erfordernis einer Verfahrensdokumentation eingeführt. Die Nichteinhaltung dieser Grundsätze ermöglicht in der Betriebsprüfung im schlimmsten Fall Zuschätzungen beim Gewinn oder Umsatz.
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung gehen wir auf die seit 2019 geplanten GoBD-Änderungen sowie den daraus resultierenden Verpflichtungen für Unternehmen ein. Abschließend zeigen wir auf, wie durch Digitalisierung den verschärften Anforderungen Rechnung getragen wird und welche Vorteile sich für Unternehmen daraus ergeben können.
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